Bundestagsrede zum KiTa-Qualitätsgesetz

Bundestagsrede von Nina Stahr zum KiTa-Qualitätsgesetz
Bundestagsrede von Nina Stahr zum KiTa-Qualitätsgesetz am 12. Oktober 2022

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Bundestagsrede zum KiTa-Qualitätsgesetz am 13.10.2022

Meine Bundestagsrede in voller Länge zum Nachlesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Ampelkoalition haben wir mit dem Koalitionsvertrag der jungen Generation ein Zukunftsversprechen gegeben. Und das lösen wir jetzt ein: 

Gerade jetzt, wo Krieg, Energiekrise und Inflation die Debatten prägen, rücken wir Familien in den Fokus.

Die Bundesfamilienministerin hat in den Verhandlungen zu den drei Entlastungspaketen sehr viel erreicht: Erhöhung von Kindergeld- und Kinderzuschuss, Kinderbonus, Energiepauschale und natürlich profitieren besonders viele Familien auch von der Ausweitung der Berechtigung zum BAföG- und zum Wohngeldbezug. Wir unterstützen Familien gezielt in dieser Krise – aber dabei werden wir es nicht belassen.

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz werden wir das Versprechen des Koalitionsvertrages weiter einlösen und in die Zukunft investieren.

Worum geht’s? 

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz überweist der Bund in den nächsten zwei Jahren vier Milliarden Euro an die Länder, die prioritär in die Qualität investiert werden müssen.

Dieser Fokus auf Qualität ist die entscheidende Weiterentwicklung vom Gute-Kita-Gesetz hin zum KiTa-Qualitätsgesetz.

Für uns ist klar: Jetzt ist die Zeit, um in Qualität zu investieren. Denn eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung legt das Fundament für das spätere Leben, für Schule, Ausbildung und Beruf.

Gerade mit Corona, wo in den vergangenen Jahren besonders Kinder aus finanziell benachteiligten Familien noch mehr abgehängt wurden, wo Erzieher*innen auf dem Zahnfleisch gehen, weil die Belastungen immer größer werden, müssen wir dieser Entwicklung mit Investitionen in die Qualität entgegensteuern – und das machen wir jetzt.

Wir müssen doch zuerst ausreichend Fachkräfte in den Kitas haben, damit Zeit ist, auf jedes Kind individuell einzugehen, um Bildung und Chancengerechtigkeit wirklich zu ermöglichen. Und wir brauchen ausreichend Plätze und Öffnungszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich ermöglichen.

Erst wenn wir insgesamt ausreichend Qualität in der frühkindlichen Bildung haben, dann können wir über Gebührenfreiheit für Alle sprechen. Bis dahin soll dieses Gesetz die soziale Staffelung der Elternbeiträge vorschreiben. Damit entlasten wir gezielt diejenigen, die es wirklich brauchen – und das ist gut so!

Deshalb mein Appell an die CDU/CSU-Fraktion in diesem Haus: Überzeugen Sie Ihre Kolleg*innen in den Ländern, die Politik umzusetzen, die Sie zu Recht hier auf Bundesebene fordern, womit Sie erfreulicherweise den Kurs der Ampelfraktionen unterstützen: Lassen Sie uns gemeinsam als in die Qualität in den Kitas investieren. 

Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste große Schritt für gleichwertige frühkindliche Bildung von Mecklenburg-Vorpommern über Berlin bis Bayern. Im nächsten Schritt werden wir zusammen mit den Ländern ein Kita-Gesetz mit bundesweiten Qualitätsstandards erarbeiten. 

Ich danke dem Ministerium sehr für diesen sehr guten Gesetzesentwurf. Ich freue mich auf die Beratungen:

Lassen Sie uns gemeinsam Priorität auf Qualität in Kitas legen.

Vielen Dank!

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