Mehr für Familien: Darum 12 Euro Mindestlohn 

Mehr für Familien – Darum 12 Euro Mindestlohn
Mehr für Familien – Darum 12 Euro Mindestlohn

Die Mindestlohnerhöhung tritt heute in Kraft – das ist ein großer bündnisgrüner Erfolg! 

Ab jetzt erhalten Arbeitende mindestens 12 Euro pro Stunde. Dafür haben wir Bündnisgrüne zusammen mit Gewerkschaften lange gekämpft. 

Gerade jetzt, angesichts steigender Preise für Energie und Lebensmittel, ist die Mindestlohnerhöhung eine wichtige Entlastung für Menschen mit kleinen Einkommen. 

Ganz besonders trifft das viele Frauen – denn sie arbeiten häufiger im Niedriglohnbereich und erhalten nun bis zu 270 Euro mehr pro Monat. Der Gender Pay Gap, also der prozentuale Unterschied der durchschnittlichen Löhne von Männern und Frauen, beträgt 18 Prozent. 

Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und fairer Entlohnung. Die Mindestlohnerhöhung verhindert Lohnarmut und sorgt für Gerechtigkeit. 

Alle Infos zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn und ab wann gilt er? 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit Januar 2015. Ab 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben. 

Für wen gilt der Mindestlohn und für wen nicht? 

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer*innen. Ausgenommen sind u. a. Pflichtpraktikant*innen, Auszubildende, Ehrenamtliche und Selbstständige. 

Ich bin Migrantin – gilt der Mindestlohn auch für mich?  

Ja, der Mindestlohn gilt für alle, die in Deutschland angestellt sind.  

Wie viele Menschen in Deutschland profitieren von der aktuellen Mindestlohnerhöhung? 

Von der Mindestlohnerhöhung auf 12 € profitieren über 6 Mio. Beschäftigte 

Wer profitiert besonders von der Mindestlohnerhöhung?  

V. a. Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland, Menschen mit Migrationsgeschichte und Arbeitnehmer*innen, die in Branchen mit niedrigen Löhnen arbeiten wie Handel, Gastgewerbe, Logistik, Gesundheits- und Sozialwesen. 

Ich bekomme keinen Mindestlohn – was muss ich machen? 

Über die Mindestlohnhotline des BMAS könnt ihr euch über eure Rechte informieren: 030 60 28 00 28. 

Weitere Informationen findet ihr hier:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html  

Gilt der Mindestlohn auch für Praktikant*innen? 

Praktikant*innen haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Es gibt aber Ausnahmen, etwa bei Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unter drei Monaten.