Persönliche Erklärung zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19

Icon: "statement" von Untashable (The Noun Project)
Persönliches Statement Nina Stahr, Icon: "statement" von Untashable (The Noun Project)

Zur Abstimmung über das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 habe ich folgende persönliche Erklärung abgegeben:

Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 ab. 

Vulnerable Gruppen müssen besonders geschützt werden. Doch vulnerable Gruppen leben nicht abgeschottet, sondern gehen in den Supermarkt, zur Arbeit, in die Schule. Deshalb halte ich die Maßnahmen des Gesetzes nicht für ausreichend, um diese Gruppen zu schützen – ganz zu schweigen von der Gefahr, die für die gesamte Bevölkerung von Long Covid ausgeht. 

Für mich ist nicht akzeptabel, dass für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nun gilt: Wer vulnerabel ist, muss sich selbst schützen – bei einer Pandemie, von der wir wissen, dass sie durch die Luft übertragen wird: Der effektivste Schutz ist eine Maske, allerdings vor allem dann, wenn sie auch zum Fremdschutz von anderen und nicht nur zum Eigenschutz der vulnerablen Person getragen wird. Dieser Schutz ist kaum möglich und verbannt viele Menschen in die Isolation. Das Grundrecht auf Inklusion setzen wir damit nicht um und werfen die Inklusionsbestrebungen unserer Gesellschaft um Jahrzehnte zurück. 

Als bildungspolitische Sprecherin schmerzt mich der Umgang mit der Maskenpflicht in Schulen besonders. Schulen offen zu halten und den Zugang zu Bildung zu gewährleisten, ist richtig. Deshalb ist es gut, dass die Länder die Möglichkeit haben, die Maskenpflicht in Schulen einzuführen, wenn beispielsweise eine besonders gefährliche Variante auftritt oder der Unterricht sonst aufgrund zu vieler Erkrankungen nicht mehr stattfinden kann. Aber dies muss für alle Schulen gelten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Grundschüler*innen nicht geschützt werden müssen. Studien belegen, dass Grundschüler*innen durch das Tragen von Masken nicht am Spracherwerb oder anderen Lernschritten gehindert oder beeinträchtigt werden. Hier eine Maskenpflicht zu ermöglichen, wäre wichtig gewesen, denn sonst werden vulnerable Gruppen in der Grundschule nicht geschützt.

Unsere bündnisgrünen Kolleg*innen haben bei den Verhandlungen zu diesem Gesetz eine gute Arbeit geleistet und ich bin ihnen außerordentlich dankbar, da ich weiß, dass ihnen diese Punkte bewusst sind. Jedoch war es nicht möglich, mit unserem Koalitionspartner zu einer anderen Einigung zu kommen.

Gleichzeitig ist es keine Option, dieses Gesetz nun scheitern zu lassen – denn es enthält viele wichtige und richtige Maßnahmen, ohne die noch viel mehr Menschen der Gefahr einer Erkrankung und eines schweren Verlaufs ausgesetzt wären. Mir bleibt als Abgeordnete also nur die Entscheidung zwischen zwei schlechten Alternativen – und ich entscheide mich für die weniger schlechte.

Deshalb stimme ich diesem Gesetz zu – denn die Alternative, gänzlich ohne Vorkehrungen in den Herbst zu gehen, hätte noch dramatischere Folgen.