Bundestagsrede zum Kita-Qualitätsgesetz und Sprach-Kitas

Bundestagsrede zum Kita-Qualitätsgesetz und Sprach-Kitas am 2.12.2022
Bundestagsrede zum Kita-Qualitätsgesetz und Sprach-Kitas am 2.12.2022

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Bundestagsrede zum Kita-Qualitätsgesetz und Sprach-Kitas am 2.12.2022

Meine Rede in voller Länge

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Ministerin!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Gäste!

Vor kurzem habe ich mich mit einer Grundschullehrerin unterhalten, die unterrichtet eine erste Klasse, und die erzählte nicht erst seit Corona, aber seitdem verstärkt kommen viele Kinder in die erste Klasse, die kaum eine Schere halten können, die nicht zählen können, die selten in einem Buch geblättert haben.

Sie tut, was sie kann. Sie möchte jedem Kind die Chance geben, all seine Potenziale zu nutzen. Und doch Vieles kann man in der Schule nicht mehr aufholen.

Wenn wir Chancengerechtigkeit wollen, dann müssen wir viel früher ansetzen.

Deshalb, meine Damen und Herren, jetzt ist die Zeit, um in Kitaqualität zu investieren. Und das machen wir mit dem Kita-Qualitätsgesetz.

Deshalb überweisen wir in den nächsten beiden Jahren knapp 4 Milliarden Euro an die Länder, aber legen dabei fest: In Zukunft müssen alle Länder den überwiegenden Teil der Mittel in Qualität investieren.

Diese Priorität auf Qualität ist die entscheidende Weiterentwicklung im Vergleich zum Gute-Kita-Gesetz.

Ebenso wichtig: Die Länder können die Mittel für die Sprachförderung nutzen, die eine so wichtige Säule für die Entwicklung unserer Kinder ist.

Wir haben den Gesetzesentwurf in den letzten Wochen intensiv debattiert und zwei Änderungen vorgenommen.

Zum einen werden wir als Bund die Sprach-Kitas letztmalig für ein halbes Jahr finanzieren. So schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Länder die Sprach-Kitas weiterführen können, denn es liegt in ihrer Verantwortung.

Und ich kann es nur noch einmal wiederholen: Bitte sprechen Sie alle mit Ihren Kollegen in den Ländern, dass sie diese Chance auch nutzen.

Zum anderen streichen wir die verpflichtende Staffelung der Elternbeiträge. Und ich gebe ehrlich zu, als Fachpolitikerin fällt mir dieser Schritt nicht leicht, denn ich bin sicher, die Einkommensstaffelung ist eigentlich das genaue zielgenaue Instrument, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten.

Ich habe aber in den letzten Wochen genau das auch von vielen Kolleg*innen aus den Ländern gehört. Jedoch halten die eine bundesgesetzlich einheitliche Regelung nicht für zielführend.

Klar ist: Ohne Kompromisse kommen wir nicht weiter und deshalb gehen wir hier auf die Länder zu. Frau Bär, vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass ich bis hierhin heute nicht einmal das Wort Bayern erwähnt habe.

Denn ich glaube ernsthaft, es hilft nicht, wenn wir weitermachen, immer die Schuld zwischen Bund und Ländern hin und her zu schieben.

Beide Seiten müssen hier ihren Beitrag leisten zum Wohle der Kinder in diesem Land. Mit den vorgenommenen Anpassungen sind wir einen großen Schritt auf die Länder zugegangen.

Nun liegt der Ball bei den Ländern. Sie können und sie sollten am 16. Dezember, dem vorliegenden Gesetzesentwurf im Bundesrat, zustimmen.

Ich danke der Bundesfamilienministerin für diesen sehr guten Gesetzentwurf, mit dem wir die Weichen für mehr Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung stellen.

Das ist der erste Schritt. Im nächsten werden wir zusammen mit den Ländern das Kita-Qualitätsgesetz noch weiterentwickeln – hin zu einem Kita-Gesetz mit bundesweiten Qualitätsstandards. Denn jetzt ist die Zeit, um in die Kitaqualität zu investieren.

Herzlichen Dank.

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