Die Kindergrundsicherung kommt!

Foto: Sonja Macholl

“Ich bin überzeugt: Die Kindergrundsicherung ist die zentrale Zukunftsinvestition für unser Land. Mit ihr schaffen wir beides: mehr Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Bildungserfolg für alle Kinder und Jugendlichen sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort Deutschland, denn unsere Kinder von heute sind unsere Fachkräfte von morgen.” 

Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend

Heute wurde die Kindergrundsicherung im Kabinett verabschiedet! eine gute Nachricht für alle Familien, denn endlich wird die Familienförderung einfacher und gerechter!

Als zuständige Fachabgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion für die Kindergrundsicherung verhandle ich jetzt mit vielen Expert*innen aus der Grünen Fraktion dieses wichtige Thema im parlamentarischen Verfahren. 2025 soll die Kindergrundsicherung das erste Mal ausgezahlt werden. 

Ziele der Kindergrundsicherung

Mit der Kindergrundsicherung investieren wir in die Zukunft unseres Landes und in das Beste, was wir haben: in unsere Kinder.  

1. Mit der Kindergrundsicherung gehen wir Kinderarmut an

Kinderarmut grenzt aus. Wer immer pünktlich zum Schulausflug oder zum Kindergeburtstag krank wird, weil die Eltern das Eintrittsgeld oder das Geschenk nicht zahlen können, leidet unter dieser Ausgrenzung. Wer zu Hause keine Möglichkeit zum digitalen Lernen hat, wird im Bildungssystem ausgegrenzt. Vor allem aber prägt Kinderarmut Entwicklungswege und begleitet ein Leben lang. Kinderarmut raubt den Kindern Chancen im Leben. 

Es geht darum, dass bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder mit der Kindergrundsicherung schneller, einfacher und direkter die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Damit holen wir Tausende von Kindern aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland. 

2. Mit der Kindergrundsicherung investieren wir in die Zukunftsfestigkeit unseres Landes

Unsere Kinder von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Der Chancenmonitor 2023 und weitere Studien zeigen, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der finanziellen Situation des Elternhauses abhängt. Die OECD schätzt die jährlichen Folgekosten der Kinderarmut in Deutschland auf mehr als 100 Milliarden Euro. Wir wollen die gleichen Chancen für alle Kinder – nur so schaffen wir das Fundament für ein zukunftsfähiges und wettbewerbsstarkes Land. 

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2023 verlassen jährlich 6,2% der Schüler*innen in Deutschland die Schule ohne einen Hauptschulabschluss – das sind 47.500 Jugendliche. In Regionen mit hoher Armutsquote, ist die Zahl der Schulabbrecher*innen deutlich höher als im Durchschnitt – so verlassen beispielsweise in Gelsenkirchen 9,6 Prozent oder in Magdeburg und Halle 12,4 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss. Das wollen wir ändern: Bildung darf nicht vom finanziellen Hintergrund der Familie abhängen – ein zentrales Instrument dafür ist die Kindergrundsicherung. 

3. Mit der Kindergrundsicherung schaffen wir einen Systemwechsel und bauen Bürokratie ab

Wir bündeln fünf familienpolitischen Leistungen zu einer. Damit bauen wir Bürokratie ab und sparen allen Familien Zeit und Nerven. Zukünftig ist nur noch eine Stelle zuständig: Der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. 

Der Staat wird zum Servicedienstleister: Frisch gebackene Eltern melden ihr Kind an, beantragen statt bisher Kindergeld nun die Kindergrundsicherung und geben ihr Einverständnis, dass Daten abgeglichen werden. Mehr müssen sie nicht tun. Dann erhält jedes Kind den Kindergarantiebetrag – und abhängig vom Einkommen der Eltern auch den Kinderzusatzbetrag.  

Höchste Zeit, dass endlich etwas gegen verdeckte Armut getan wird! Bis heute ist es leider nicht gelungen, dass alle leistungsberechtigen Kinder mit den bisherigen Leistungen wie beispielsweise dem Kinderzuschlag erreicht werden. Folge: Auch in unserem reichen Land leben Kinder unter der Armutsgrenze, weil ihre Eltern schlicht nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben oder die Beantragung sie überfordert. Der Kindergrundsicherungscheck ist ein innovatives Konzept, dies nun endlich zu ändern und den Zugang zu Unterstützungsleistung deutlich zu vereinfachen. 

4. Mit der Kindergrundsicherung knüpfen wir ein Sicherheitsnetz für alle Familien – das Kindergeld bleibt

Es geht um eine kinderfreundliche Zukunft, in der Kinder kein soziales Risiko sind. Wir haben für alle Familien das Kindergeld historisch stark auf 250 Euro angehoben. Das Kindergeld bleibt und wird in Kindergarantiebetrag umbenannt. Mehr noch: Unser Ziel ist eine automatische Anpassung an die Preisentwicklung – ein echter Erfolg für alle Familien.  

Was ist die Kindergrundsicherung?

Zukünftig ist die Kindergrundsicherung die eine zentrale Leistung für alle Kinder. Bestehende Leistungen für Kinder wie das Kindergeld, der Regelbedarf für Kinder gemäß SGB II/XII, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden zur Kindergrundsicherung zusammengefasst.  

  • Für alle Kinder gibt es zukünftig den Kindergarantiebetrag. Er löst das jetzige Kindergeld ab.  
  • Zusätzlich gibt es für Familien mit wenig oder keinem Einkommen den Kinderzusatzbetrag. Er ist einkommensabhängig, das heißt: wer weniger hat, wird stärker unterstützt.  
  • Beide Teile – Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag – bilden zusammen die Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum des Kindes abdeckt.  
  • Die Kindergrundsicherung wird vom neuen Familienservice, der vormaligen Familienkasse, ausgezahlt. Sie ist der Ansprechpartner für alle Familien.  
  • Alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Das Schulstarterpaket, also die finanzielle Unterstützung zu Beginn des Schuljahres und des Halbjahres, wird automatisch ausgezahlt. Um Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, wird der Zugang zum Teilhabebetrag von 15 Euro zum Beispiel für Musikschule oder Sportverein vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet, indem Nachweise für die Leistungen auch nachträglich vorgelegt werden können. Zusätzlich wird hierfür in den kommenden Jahren ein eigenes digitales Kinderchancenportal aufgebaut. 

Was sind konkrete Verbesserungen?

  1. Familienservice der Bundesagentur als EIN Ansprechpartner für alle Familien: Schluss mit Stigmatisierung und Bürokratiedschungel. 
  1. Von der Holschuld der Familien zur Bringschuld des Staates: Wenn das Einkommen einer Familie unter das Existenzminimum fällt, dann wendet sich die Servicestelle proaktiv an die Familien, um sie mit Hilfe des Kindergrundsicherungschecks zu unterstützen. 
  1. Kleine Kinder von Alleinerziehenden im Bürgergeldbezug erhalten mehr Geld: bisher wurde der Unterhaltsvorschuss zu 100 Prozent als Einkommen angerechnet; in Zukunft werden nur noch 45 Prozent als Einkommen angerechnet. Der größere Teil des Geldes bleibt also in Zukunft beim Kind. Gleiches gilt für Alleinerziehende mit Kindern im Schulalter, die mindestens 600 Euro verdienen. 
  1. Die Zusammenführung der Leistungen aus Kindergeld und Kinderzuschlag ist der Kern der Kindergrundsicherung. Damit werden 1,9 Millionen Kinder nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen sein. 
  1. Insgesamt werden wir bis zu 5,6 Millionen Kinder mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung erreichen.   
  2. Das behutsame Abschmelzen von Hinzuverdiensten fördert Erwerbstätigkeit, denn bei 100 Euro höherem Erwerbseinkommen verringert sich der Kinderzusatzbetrag nur um 45 Euro. Von 100 Euro Mehrverdienst bleiben der Familie also 55 übrig. Nur dadurch lohnt es sich, mehr zu arbeiten.
  3. Wir wollen das Existenzminimum neu berechnen, indem der Verteilschlüssel für die Haushaltsausgaben für Kinder neu berechnet wird. Die genaue Höhe wird aktuell in einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ermittelt. Das kann Leistungen von 530 Euro für die kleinsten bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder bedeuten. 

Gibt es Beispielrechnungen?

Es ist sehr komplex, Beispielrechnungen zu erstellen, da so viele Parameter hereinspielen. Die Bundesfamilienministerin hat vor Kurzem folgende Beispielrechnungen veröffentlicht: 

Eine Familie mit zwei kleinen Kindern, um die sich die Mutter kümmert: 

Der Vater ist gelernter Fachverkäufer und bringt als Alleinverdiener etwa 2500 Euro Bruttogehalt nach Hause. Damit wäre die Familie im Armutsbereich. Der Kindergarantiebetrag, der heute noch Kindergeld heißt, könnte im Jahr 2025 für jedes Kind 255 Euro betragen. Dazu bekommt die Familie den neuen Kinderzusatzbetrag: 306 Euro. Also summiert sich die Kindergrundsicherung in diesem Fall auf 1122 Euro für beide Kinder. Basierend auf einer Prognose der Zahlen auf das Jahr 2025 hätte diese Familie mit Nettogehalt, Wohngeld, dem Teilhabebeitrag und eben der Kindergrundsicherung künftig 3687 Euro zur Verfügung. Die Familie hat rund 900 Euro mehr, als wenn kein Elternteil arbeitet.

Wenn beide Elternteile arbeiten 

Nimmt die Mutter als gelernte zahnärztliche Fachassistentin zusätzlich eine Halbtagsstelle an, steigt das Bruttoeinkommen der Familie auf rund 4000 Euro.

Eine Paarfamilie mit zwei kleinen Kindern hätte dann wieder einen Kindergarantiebetrag von 255 Euro pro Kind und einen Kinderzusatzbetrag von 191 Euro. Insgesamt würde die Familie mit zwei Kindern eine Kindergrundsicherung von 892 Euro bekommen. Zusammen mit dem Wohngeld, dem Teilhabebetrag und der Kindergrundsicherung stehen der Familie rund 4200 Euro im Monat zur Verfügung. Sie hätte rund 1400 Euro mehr, als wenn kein Elternteil arbeitet.

Weitere Infos

Hier findet ihr weitere Infos der Fraktion: Die Kindergrundsicherung kommt (gruene-bundestag.de) 

Hier findest du meine Runden Tische zur Kindergrundsicherung mit Vertreter*innen aus Verbänden und Kinderrechtsorganisationen:

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