Sterbehilfe – Ein Recht auf Selbstbestimmung

Foto: Sonja Macholl

Sterbehilfe – dieses Thema beraten wir heute im Bundestag. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2020 festgestellt, dass Menschen das Recht haben, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Das bedeutet auch, dass Menschen, die beispielsweise nach einer langen Krankheit ihrem Leben ein Ende setzen möchten, Hilfe dafür in Anspruch nehmen dürfen.

Dazu liegen heute im Bundestag zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe vor. Ich unterstütze den Entwurf der Gruppe um Renate Künast und Kathrin Helling-Plahr. Denn dieser Entwurf stellt die Selbstbestimmung des Menschen in den Mittelpunkt und garantiert jedem Menschen die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann das eigene Leben beendet werden soll. Der Entwurf stellt durch eine Beratungspflicht sicher, dass Menschen, die Hilfe brauchen – auch zum Weiterleben – diese auch bekommen. So wird sichergestellt, dass der Suizidwunsch nicht vorübergehend und durch eine behandelbare psychische Erkrankung wie beispielsweise eine Depression hervorgerufen ist.
Klar ist für mich: wir müssen alles dafür tun, dass Menschen, die in psychisch belastenden Situationen sind, die unter physischen oder psychischen Erkrankungen leiden, jede mögliche Hilfe bekommen müssen. Dazu braucht es Verbesserungen im Gesundheitssystem und in der Pflege; und es braucht endlich einen Ausbau der psychologischen Beratungsstrukturen; es darf nicht sein, dass Menschen so lange auf Therapieplätze warten müssen. Niemand darf durch die Lebensumstände oder durch andere Menschen zu einem Suizid gedrängt werden! Dafür haben wir heute im Bundestag auch einen Antrag zur Suizidprävention eingebracht.


Ich bin aber der festen Überzeugung: wenn Menschen selbstbestimmt ihrem Leben ein Ende setzen möchten, haben sie das Recht dazu.

Falls Sie Suizidgedanken haben, finde Sie hier Hilfe: 0800 111 0 111 oder auf der Homepage suizidprophylaxe.de.